Neulich beim Kieferorthopäden ... We love to make you smile ;)
SOMMER 2024
Eröffnung unserer Praxis mit einer tollen Hinterhofparty!
Hack No.1: Smile und der Tag wird geil.
Die Reinigung einer festen Zahnspange (Brackets) ist entscheidend, um Karies, Zahnfleischentzündungen und andere Probleme zu vermeiden.
Zahnbehandlung und Steuern: So können Sie Kosten absetzen (Stand: Oktober 2024)
Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen (wie Zahnspangen) können teuer sein. Die gute Nachricht: Viele dieser Kosten können Sie steuerlich geltend machen. Hier erfahren Sie, wie Sie das Beste aus Ihren Ausgaben herausholen und Steuern sparen können.
Was sind „außergewöhnliche Belastungen“?
„Außergewöhnliche Belastungen“ sind Ausgaben, die über das normale Maß hinausgehen, wie z.B. hohe Krankheits- oder Behandlungskosten. Wenn diese Ausgaben eine bestimmte Grenze überschreiten, können Sie sie in Ihrer Steuererklärung angeben und so Ihre Steuerlast reduzieren.
Wann können Sie die Kosten absetzen?
Ob und wie viel Sie absetzen können, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab:
Ohne Kinder: Sie müssen höhere Ausgaben haben, bevor Sie einen Steuerabzug erhalten.
Mit Kindern: Die Belastungsgrenze ist niedriger, das heißt, Sie können schon bei geringeren Ausgaben von einem Steuerabzug profitieren.
Aktuelle Belastungsgrenzen 2024
Die Belastungsgrenze richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation. Dabei gilt:
Einkommen bis 15.340 €:
Ohne Kinder: 5 % des Einkommens
Mit 1-2 Kindern: 2 % des Einkommens
Mit 3 oder mehr Kindern: 1 % des Einkommens
Einkommen über 15.340 € bis 51.130 €:
Ohne Kinder: 6 % des Einkommens
Mit 1-2 Kindern: 3 % des Einkommens
Mit 3 oder mehr Kindern: 2 % des Einkommens
Einkommen über 51.130 €:
Ohne Kinder: 7 % des Einkommens
Mit 1-2 Kindern: 4 % des Einkommens
Mit 3 oder mehr Kindern: 3 % des Einkommens
Beispielrechnung (Stand: 2024)
Ein Paar mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 70.000 Euro könnte folgende Beträge als außergewöhnliche Belastungen absetzen:
2 % von 15.340 € = 306,80 €
3 % von 35.790 € = 1.073,70 €
4 % von 18.870 € = 754,80 €
Insgesamt könnten Sie 2.135,30 Euro an außergewöhnlichen Belastungen absetzen.
Ein weiteres Beispiel: Ein Alleinstehender ohne Kinder mit einem Einkommen von 45.000 Euro könnte folgende Beträge absetzen:
5 % von 15.340 € = 767,00 €
6 % von 29.660 € = 1.779,60 €
Hier wären 2.546,60 Euro an außergewöhnlichen Belastungen absetzbar.
Wichtige Änderungen seit Juni 2017
Seit Juni 2017 berechnen die Finanzämter die „zumutbare Belastung“ stufenweise. Das bedeutet: Je nachdem, wie viel Sie verdienen, wird die Grenze für absetzbare Kosten unterschiedlich festgelegt. Diese Methode soll sicherstellen, dass die Steuerlast fair berechnet wird. Wenn Ihr Steuerbescheid noch nach der alten Methode berechnet wurde, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen oder eine Korrektur beantragen.
So erhöhen Sie Ihre Chancen, Steuern zu sparen
Sammeln Sie alle Belege: Achten Sie darauf, sämtliche Rechnungen und Quittungen für Zahnbehandlungen zu sammeln.
Planen Sie große Ausgaben: Wenn Sie wissen, dass größere Behandlungen wie Zahnspangen oder Zahnersatz anstehen, können Sie die Rechnungen so timen, dass sie über zwei Kalenderjahre verteilt werden. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Kosten die Belastungsgrenze überschreiten.
Klären Sie vorab mit der Krankenkasse: Wenn Sie wissen, dass die Krankenkasse nicht alle Kosten übernehmen wird, sollten Sie Ihre Zahnarztrechnungen strategisch planen, um den maximalen Steuerabzug zu erreichen.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Unterstützung bei der Steuererklärung oder der Planung Ihrer Behandlungskosten brauchen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die für Sie besten finanziellen Entscheidungen treffen.